Erstkommunion





© Markus Dörstel





© Markus Dörstel





© Markus Dörstel





© Markus Dörstel





© Markus Dörstel





© Markus Dörstel
Die Skulpturen des Holzbildhauers und Diakons Ralf Knoblauch machen sichtbar, was oft verborgen bleibt: die Größe und Würde jedes Menschen. Vom 8.–23.11. laden 15 Königsfiguren in St. Andreas, Wesseling, dazu ein, diese Botschaft persönlich zu entdecken. Ein Begleitprogramm vertieft das Thema durch Vorträge, Musik und Aktionen.
Am 8. Und 9. November ist es soweit, im Erzbistum Köln werden neue Kirchenvorstände gewählt und Sie können mitgestalten, sowohl als Kandidatin und Kandidat, als auch als Wählerin und Wähler.
Kirchenvorstand – ein verantwortungsvolles Ehrenamt mit Gestaltungsmöglichkeiten
In der Kirchengemeinde vor Ort mitentscheiden was passiert – das geht. Der Kirchenvorstand ist das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden. Bestimmt werden die Mitglieder des Kirchenvorstands alle vier Jahre durch eine demokratische Wahl.
Weitere Informatinen zur KV-Wahl in der pastoralen Einheit Brühl-Wesseling finden Sie unter dem nachfolgendem Link.
Am 8. Und 9. November 2025 findet die Wahl für den Pfarrgemeinderat statt.
Die Pfarrgemeinderatswahl 2025 steht im Kontext eines tiefgreifenden Transformationsprozesses im Erzbistum Köln. Unter den strategischen Zielen „Nachfolge leben“, „missionarisch Kirche sein“, „diakonisch wirken“ und „generationengerecht handeln“ soll kirchliches Leben vor Ort neu gestaltet werden. Dabei spielen die Pfarrgemeinderäte eine zentrale Rolle.
Weitere Informatinen zur PGR Wahl in der pastoralen Einheit Brühl-Wesseling finden Sie unter dem nachfolgendem Link.
Die Gremien der Kirchengemeindeverbände Brühl und Wesseling, der Pfarrgemeinderäte Brühl und Wesseling und das Pastoralteam hatten die Aufgabe, bis Ende Juni über die zukünftige Rechtsform der Pastoralen Einheit Brühl und Wesseling zu entscheiden. Nun ist die Entscheidung einstimmig bis mehrheitlich getroffen: Die Bildung einer Pfarrei/Kirchengemeinde aus den bisherigen sieben Pfarreien bzw. Kirchengemeinden (St. Andreas, St. Germanus, St. Margareta, St. Matthäus, St. Pantaleon und St. Severin, Schmerzhafte Mutter, St. Thomas Apostel). Das Koordinierungsteam* hat dabei empfohlen, diesen Schritt zum 01.01.2028 durchzuführen.