Erstkommunion
© Markus Dörstel
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Die Skulpturen des Holzbildhauers und Diakons Ralf Knoblauch machen sichtbar, was oft verborgen bleibt: die Größe und Würde jedes Menschen. Vom 8.–23.11. laden 15 Königsfiguren in St. Andreas, Wesseling, dazu ein, diese Botschaft persönlich zu entdecken. Ein Begleitprogramm vertieft das Thema durch Vorträge, Musik und Aktionen.

Bekanntgabe der Wahlergebnisse zur KV Wahl
Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses d.h. bis zum Ablauf des 25. November 2025 schriftlich unter Angabe der Gründe beim bisherigen Kirchenvorstand der Kirchengemeinde (Adresse des Pastoralbüros, Bonner Str. 11, 50389 Wesseling) eingereicht werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Zugangs des Einspruchsschreibens an der oben genannten Adresse.

Bekanntgabe der Wahlergebnisse zur PGR-Wahl
Jede/r Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche, vom Tag dieser Bekanntgabe an, Einspruch gegen die Wahl erheben. Einsprüche sind schriftlich an das Pastoralbüro zu richten.

Die deutschen Bischöfe haben sich in ihrer Herbst-Vollversammlung vom 22. bis 25. September 2025 erneut mit der Situation im Nahen Osten befasst und am 25. September 2025 eine Erklärung zum Gazakrieg veröffentlicht. Den Text finden Sie unter nachfolgendem Link.

Die Gremien der Kirchengemeindeverbände Brühl und Wesseling, der Pfarrgemeinderäte Brühl und Wesseling und das Pastoralteam hatten die Aufgabe, bis Ende Juni über die zukünftige Rechtsform der Pastoralen Einheit Brühl und Wesseling zu entscheiden. Nun ist die Entscheidung einstimmig bis mehrheitlich getroffen: Die Bildung einer Pfarrei/Kirchengemeinde aus den bisherigen sieben Pfarreien bzw. Kirchengemeinden (St. Andreas, St. Germanus, St. Margareta, St. Matthäus, St. Pantaleon und St. Severin, Schmerzhafte Mutter, St. Thomas Apostel). Das Koordinierungsteam* hat dabei empfohlen, diesen Schritt zum 01.01.2028 durchzuführen.