Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.
Den Terminplan findest du hier.
Wir freuen uns, wenn du mitmachst!
Die Firmungen finden statt: 15.11.2025 um 17 Uhr oder 27.11.2025 um 18 Uhr.
Anmeldung zur Firmfeier: